Förderung
Anträge auf Förderung sind formlos zu stellen unter Beifügung einer Projektbeschreibung sowie eines Kosten- und Finanzierungsplans.
Antragsfristen gibt es nicht. Über Anträge entscheidet der Vorstand.
Regionale Kulturförderung
des Landes Niedersachsen
Der Landschaftsverband Hildesheim e.V. ist auch zuständig für die Entgegennahme von Anträgen auf Förderung aus Mitteln des Landes Niedersachsen im Rahmen der regionalen Kulturförderung.
Über Förderanträge bis zu 9.999, € entscheidet der Vorstand des Landschaftsverbandes.
Förderanträge mit einem Fördervolumen ab 10.000, € leitet der Landschaftsverband mit einer Stellungnahme an das niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kunst zwecks Entscheidung weiter. Insoweit bestehen Antragsfristen und Formvorgaben, die im Ministerium zu erfragen sind.
